P 07. August 2025+ Anton Korduan
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ZFU? Halb so wild! Alles, was Du zum FernUSG wissen musst.

Das neueste Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) schockiert die Branche.

Viele fragen sich: Muss mein Online-Kurs jetzt eine ZFU-Zulassung haben?

Die Wahrheit ist: Die Panik ist größer als die Gefahr.

Alles Wesentliche auf den Punkt


Heute gibt es mehr zu gucken und als zu lesen.

Ist einfacher so, Du wirst sehen.

In diesem kurzweiligen Video erfährst Du, warum Du die aktuelle Situation entspannt angehen kannst, und erhältst Antworten auf die wichtigsten Fragen:

  • Was genau hat der BGH entschieden und was bedeutet das für Dein Angebot?
  • Welche Auswirkungen hat das Urteil wirklich auf Online-Kurse, Coachings und Mentorings?
  • Welche konkreten Gefahren lauern und wie kannst Du Dein Business schützen?
  • Welche Möglichkeiten hast Du, um rechtssicher weiterzuarbeiten?
Lass uns gemeinsam einen kühlen Kopf bewahren.

Ich zeige Dir in nur 10 Minuten, wie Du die Lage realistisch einschätzt und warum die Qualität Deines Angebots am Ende immer der beste Schutz ist:
https://youtu.be/3oOidxi_XmE

Bonus-Infos


Um das Video nicht zu sehr aufzublähen habe ich zwei kleine Punkte rausgeschnitten, die ich Dir aber jetzt gerne nachliefere.


Bonus-Info #1: "Abmahn-Anwälte"

Viele haben Angst vor Abmahnungen.

Es ist allerdings so, dass Abmahn-Anwälte nur durch einen Auftrag aktiv werden dürfen.

Sie dürfen nicht - wie oft angenommen - frei im Internet nach potenziellen "Opfern" suchen. Allerdings ist das ein dickes Geschäft, das die Abmahn-Anwälte hier wittern. Daher gibt es bereits Webseiten, auf welchen geworben wird: "Teures Coaching? Hole Dir Dein Geld zurück!"

Aber auch hier bleibe ich bei meinem Fazit: Ein zufriedener Kunde will Dir nicht schaden.


Bonus-Info #2: "Überstürztes Handeln"

Damals (2018), schwappte die Panik-Welle aufgrund der DSGVO durchs Netz.

Viele schrieben all ihre Newsletter-Abonnenten an und ließen diese sich neu anmelden.

Das war aber völlig überflüssig, denn die DSGVO verlangte lediglich eine "nachweisbare, informierte und freiwillige Einwilligung." Wenn diese bereits vorlag, war eine erneute Einwilligung nicht notwendig.

Das Missverständnis entstand aus Unsicherheit und falschen Interpretationen. Viele handelten aus Angst vor hohen Bußgeldern lieber übervorsichtig.

Das ist jetzt beim FernUSG genau das Gleiche.

Lasse dich also nicht verrückt machen und denke an mein Motto: "Ich bin für Dich da".


Schreibe mir also gerne, wenn Du Fragen hast oder Unterstützung wünschst.

Herzliche Grüße,

Anton Korduan

PS: Das mit meinem Motto ist ernst gemeint. Egal, ob Du bereist im e-Mentor angemeldet bist oder nicht: Schreibe mir, wenn Du Fragen hast. Ich helfe Dir gerne.

PPS: Und hier die im Video erwähnten, empfehlenswerten Links zu Monika Birkners Artikel und zu Katrin Hills Podcast

CZFU; FernUSG; BGH; Urteil;

5https://www.e-mentor.de/blog/zfu

Impressum:

Anton Korduan • Am Schulfang 9a, 84172 Buch am Erlbach • Telefon: 08709 / 928969 • E-Mail: info@e-mentor.de • Umsatzsteuer-Id.Nr.: DE223171030

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