Ausschluss des Widerrufsrechtes:

Gem. § 356 Absatz 5 BGB kann ein Unternehmer das Widerrufsrecht bei dem Kauf von Inhalten auf nicht-körperlichen Datenträgern erlöschen lassen:

„Das Widerrufsrecht erlischt bei einem Vertrag über die Lieferung von nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlichen digitalen Inhalten auch dann, wenn der Unternehmer mit der Ausführung des Vertrags begonnen hat, nachdem der Verbraucher dazu seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat.

Mit der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist bin ich einverstanden. Mir ist bewusst, dass mein Widerrufsrecht mit Beginn der Ausführung des Vertrages erlischt.
Es handelt sich bei diesem Produkt um digitale Inhalte.
Der Vertrag besteht mit Kauf dieses Produktes.

Mit dieser Vorschrift sollen Missbräuche des Widerrufsrechts und einer damit einhergehenden Verzögerung der Erfüllung seitens des Unternehmers, vorgebeugt werden.